Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Freelancer-Dienstleistungen – Stand 21.01.2025
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer (Freelancer) und dem Auftraggeber (Kunde) in den Bereichen Data Engineering, Data Analytics, Projektmanagement, IT-Consulting und verwandten Dienstleistungen.
Diese AGB gelten ausdrücklich für Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen qualifizierte Dritte hinzuzuziehen, ohne Zustimmung des Auftraggebers.
§2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dienstleistungen gemäß dem individuell abgeschlossenen Vertrag. Der erstellte Code und andere geistige Leistungen des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum und werden dem Auftraggeber lediglich lizenziert. Ein Eigentumsübergang findet nicht statt.
Änderungen am Projektumfang oder nachträgliche Wünsche des Auftraggebers sind grundsätzlich mit Mehrkosten verbunden und werden dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt.
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, in der Umfang und zusätzliche Kosten festgelegt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Mitwirkungs- und Beistellungspflichten zu erfüllen, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Ressourcen und Ansprechpartnern, um eine reibungslose Durchführung der beauftragten Leistungen zu gewährleisten.
Die Lizenz ermöglicht den Auftraggeber zur Nutzung des Codes ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Projekts. Eine Weitergabe oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Nutzung der erbrachten Leistungen zu untersagen.
Support- und Nachbesserungsleistungen, die über die im Vertrag vereinbarte Leistung hinausgehen, werden gesondert vergütet und bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anfragen des Auftraggebers innerhalb von drei Werktagen zu reagieren, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Der Auftragnehmer garantiert keinen spezifischen Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis, da dies von Faktoren abhängt, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
Der Auftragnehmer ist für den Auftraggeber montags bis freitags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt eine Bearbeitung nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen einen Aufschlag von 50 % auf den Stundensatz.
§3 Vergütung
Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Stundensatz wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß österreichischem Umsatzsteuergesetz.
Reisezeiten des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter gelten als Arbeitszeit.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das Konto des Auftragnehmers zu leisten. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die erbrachten Leistungen monatlich in Rechnung, es sei denn, eine abweichende Vereinbarung wurde getroffen.
Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen in Höhe des bis dahin erbrachten Leistungsumfangs in Rechnung zu stellen.
Konzepte, Angebote oder Vorschläge, die über einen einfachen Kostenvoranschlag hinausgehen, werden zu einem Stundensatz von 90 EUR zzgl. USt. abgerechnet.
Für jedes Projekt wird eine Mindestarbeitszeit von 5 Stunden berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand. Dieser Mindestzeitraum wird mit dem vereinbarten Stundensatz vergütet. Sollte der tatsächliche Aufwand die Mindestarbeitszeit überschreiten, wird der darüber hinausgehende Aufwand ebenfalls entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.
Der vereinbarte Stundensatz unterliegt einer jährlichen automatischen Anpassung in Höhe von 10 % zum jeweiligen Jahrestag des Vertragsbeginns. Die Anpassung erfolgt ohne gesonderte Mitteilung und gilt für alle laufenden und zukünftigen Leistungen im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses. Grundlage für die Berechnung ist der zuletzt gültige Stundensatz.
§4 Stillstandskosten
Verzögert sich die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. verspätete Bereitstellung von notwendigen Informationen, Freigaben oder Ressourcen), hat der Auftragnehmer Anspruch auf Stillstandskosten in Höhe von 50 % des vereinbarten Stundensatzes.
Der Anspruch auf Stillstandskosten beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Verzögerung durch den Auftraggeber nachweislich verursacht wurde und die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer dadurch behindert wird.
§5 Vertragsdauer und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach der im Angebot oder Vertrag festgelegten Dauer.
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu.
Im Falle einer unberechtigten Kündigung durch den Auftraggeber vor Abschluss der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung geltend zu machen.
Die Kündigung eines laufenden Projekts ist nur mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % des Restauftragswerts als Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen.
§6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität oder Leistungsfähigkeit von Systemen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, einschließlich der IT-Infrastruktur des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur einschließlich der Telefonleitungen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§7 Geheimhaltung und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung zugänglich gemachten Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Elektronische Kommunikation (z. B. per E-Mail) gilt als gleichwertig zur Schriftform, sofern keine gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu benennen, sofern keine schriftliche gegenteilige Mitteilung erfolgt.
§8 Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Unterlagen, Informationen und Ressourcen zeitgerecht und in der erforderlichen Qualität bereitzustellen.
Beide Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können, um den Projektfortschritt nicht zu behindern.
Die Abnahme erfolgt schriftlich oder durch konkludentes Handeln (z. B. Nutzung der erbrachten Leistung). Mängel, die nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung gerügt werden, gelten als akzeptiert.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich und örtlich zuständige Gericht.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.